War­um gibt es Makler?

 

 

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, wel­che Vor­tei­le sich aus der Zusam­men­ar­beit mit einem Mak­ler erge­ben? War­um die Ent­schei­dung für einen Ver­si­che­rungs­mak­ler die rich­ti­ge ist? Was macht einen Ver­si­che­rungs­mak­ler eigent­lich ein­zig­ar­tig? Wer steht wirk­lich auf mei­ner Sei­te und ver­tritt mei­ne Interessen?

Die Finanz­bran­che ist ein eige­ner „Dschun­gel“ für sich. Es wird immer schwie­ri­ger den Über­blick zu behal­ten und die maß­ge­schnei­der­te Ide­al­lö­sung für sein Unter­neh­men zu fin­den. Denn der Finanz­markt ist rie­sig. Weit mehr als hun­dert Ver­si­che­run­gen, Ban­ken, Bau­spar­kas­sen und Invest­ment­ge­sell­schaf­ten sind am Werk und wol­len immer nur Ihr „Bes­tes“. Ob Ver­mö­gens­be­ra­ter, Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter, Ver­si­che­rungs­agent, Finanz­be­ra­ter, etc. – Bezeich­nun­gen und Begrif­fe gibt es vie­le. Doch nur weni­ge Ver­brau­cher wis­sen die­se rich­tig ein­zu­ord­nen und ken­nen die Unter­schie­de der jewei­li­gen Beru­fe. Es ist aber wich­tig zu wis­sen, wel­che Vor­tei­le und Nach­tei­le die ein­zel­nen Ansprech­part­ner bie­ten und wer eine opti­ma­le Beglei­tung nach Ihren indi­vi­du­el­len Wün­schen, Zie­len und Ansprü­chen auf Dau­er gewähr­leis­ten kann.

Was macht ein Versicherungsmakler?

Ver­mitt­ler­ar­ten

Grund­sätz­lich gibt es heut­zu­ta­ge nur drei Arten von mög­li­chen Vermittlern.

1. Die eine Kate­go­rie sind Ange­stell­te und Handelsvertreter.

Meis­tens in der Form des Aus­schließ­lich­keits­ver­tre­ters. Hier wer­den Ihnen aus­schließ­lich nur Ange­bo­te von die­sen einem Unter­neh­men vor­ge­schla­gen. Wei­ter­hin ist der Aus­schließ­lich­keits­ver­tre­ter an sei­nem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­trag­lich gebun­den. Das heißt, er ist ver­trag­lich ver­pflich­tet im Auf­trag und im Sin­ne des Ver­si­che­rers zu han­deln und muss in Fol­ge des­sen auch im Scha­dens­fall die Inter­es­sen des Unter­neh­mens vertreten.

2. Eine wei­te­re Kate­go­rie sind Mehrfachagenten.

Hier­zu zäh­len auch teil­wei­se Ver­mö­gens­be­ra­tun­gen, wel­che in der Pra­xis oft nur ein Toch­ter­un­ter­neh­men eines Ver­si­che­rers sind. Die­se Spe­zi­es von Ver­mitt­lern arbei­ten in der Regel mit zwei bis sie­ben Gesell­schaf­ten zusam­men und han­deln somit im Inter­es­se des Ver­si­che­rers und des Kun­den. Die Mehr­fach­agen­ten sind nicht direkt an Wei­sun­gen des ein­zel­nen Ver­si­che­rers gebun­den aber auf­grund von Umsatz­vor­ga­ben fin­det hier auch eine „indi­rek­te“ Steue­rung durch die­se Unter­neh­men statt. Im Gegen­zug zum Aus­schließ­lich­keits­ver­mitt­ler kön­nen Mehr­fach­agen­ten auf ein paar weni­ge Ange­bo­te mehr zurück­grei­fen. Ist aber der „per­fek­te Schutz“ für sei­nen Kun­den jedoch der Tarif einer ande­ren Gesell­schaft, mit der er nicht zusam­men­ar­bei­tet, kann er die­sen auch nicht anbieten.

3. Die fina­le Kate­go­rie sind Mak­ler, wie wir als VFF-Makler.

Mak­ler sind kei­ne Inter­es­sen­ver­tre­ter von Unter­neh­men, son­dern sind grund­sätz­lich nur Ihnen als Man­dant gegen­über ver­pflich­tet und das per Gesetz. Im Gegen­satz zu Han­dels­ver­tre­tern oder Mehr­fach­agen­ten, ist unser Bestre­ben stets dar­auf aus­ge­rich­tet Dau­er­ver­trags­ver­hält­nis­se zu betreu­en und nicht dar­auf aus­ge­rich­tet Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge zu ver­kau­fen. Wei­ter­hin sind Mak­ler völ­lig unab­hän­gig und arbei­ten frei mit nahe­zu allen Ver­si­che­run­gen, Ban­ken, Bau­spar­kas­sen und Invest­ment­ge­sell­schaf­ten am Markt zusam­men. Somit kann der Mak­ler auch alle am Markt befind­li­chen Tari­fe recher­chie­ren und einen ech­ten unab­hän­gi­gen Markt­ver­gleich durch­füh­ren. Dar­über hin­aus ver­han­delt er mit den ein­zel­nen Pro­dukt­ge­bern und kre­iert im Zwei­fel auch indi­vi­du­el­le Lösun­gen für sei­ne Man­dan­ten. Wei­te­re mess­ba­re Vor­tei­le erge­ben sich aus der nach­hal­ti­gen Beglei­tung. Denn der Mak­ler han­delt immer im Auf­trag des Man­dan­ten und ver­tritt aus­schließ­lich die­se indi­vi­du­el­len Interessen.Somit steht der Mak­ler nicht zwi­schen Ihnen und dem jewei­li­gen Ver­si­che­rer, son­dern immer ganz par­tei­isch als star­ker Part­ner auf Ihrer Seite!

Hin­ter­grund zum Berufs­bild des Versicherungsmaklers

 

Im Jahr 2002 wur­de die Tätig­keit des Ver­si­che­rungs­mak­lers mit der EU-Ver­mittl­er­richt­li­nie nor­miert. Mit der Umset­zung in deut­sches Recht 2007 wur­de das Berufs­bild des Ver­si­che­rungs­mak­lers mit all sei­nen Rech­ten und Pflich­ten in Deutsch­land gesetz­lich genau defi­niert. Das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz hält unter ande­ren die vor­ge­schrie­be­nen Anfor­de­run­gen an den not­we­ni­gen beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen, der Zuver­läs­sig­keit und den Rege­lun­gen zu den Bera­tungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten fest. Jeder Ver­si­che­rungs­mak­ler wird im Ver­mitt­ler­re­gis­ter der jeweils zustän­di­gen Han­dels­kam­mer mit sei­nen Erlaub­nis­ar­ten geführt.

Zum Nach­le­sen: War­um ist ein Mak­ler so wert­voll für Sie?

Der fei­ne Unter­schied zwi­schen bedarfs­ori­en­tier­ter Bera­tung und Pro­dukt­ver­kauf.
Mak­ler­bro­schue­re Information.pdf
Ado­be Acro­bat Doku­ment 1.1 MB

  

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